AGB
© 2005 - 2023 Unstrut-Verlag Wiehe GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und den
zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe AGB).
Zahlungsbedingungen:
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Bankeinzug. Sie erteilen uns eine Einzugsermächtigung unter Angabe Ihrer Bankverbindung (nur bei einer Bankverbindung in
Deutschland möglich*). Nach ca. 1 Woche ab Erscheinen unseres Heimat-Echo und Zustellung der Rechnung wird der
Rechnungsbetrag eingezogen. Bei Neukunden behalten wir uns eine Ablehnung dieser Zahlungsart vor.
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Barzahlung.
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Unter bestimmten Vorraussetungen sind auch Rechnungszahlung möglich (telefonische Info unter 034672-6968-12).
* Bei neuen Geschäftsverbindungen, Rechnungsempfängern außerhalb Deutschlands oder bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das
Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen und Beilagen von der Vorauszahlung der Insertionskosten abhängig zu machen.
Chiffregebühren:
2,00 € bei Abholung der Offerten, 4,00 € bei Zusendung. Die Chiffregebühr wird pro Erscheinungswoche als Verwaltungspauschale
berechnet, auch wenn keine Zuschriften eingehen.
SEPA-Überweisung:
Empfänger: Unstrut-Verlag Wiehe GmbH
Bank: Kyffhäusersparkasse
IBAN: DE48 8205 5000 3000 0099 72
BIC: HELADEF1KYF
Verzugszinsen:
Es gelten die allgemein gesetzlichen Verzugszinssätze. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind nicht ausgeschlossen.
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen (gültig seit 1. Januar 2014)
01. Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbekunden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
02. Wird ein Anzeigenauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten (Satzkosten etc.). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.
03. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die ausschließlich in bestimmten Ausgaben veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag/Auslieferer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik (z.B. Kleinanzeigen, Stellenmarkt etc.)
abgedruckt, ohne dass es der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
So transparent wie möglich...
Unsere AGB’s sollen verständlich
sein.
Es ist sicher hilfreich sich diese vor
Beginn, aber auch bei einer bereits
bestehenden Geschäftsbeziehung
durchzulesen. Das kann vorab Miss-
verständnisse und späteren Ärger
wirkungsvoll vermeiden.
Die AGB’s liegen auch in den
Räumen des Unstrut-Verlages aus
und sind somit schnell zur Hand,
wenn einmal Unklarheiten entstehen
sollten.
Bei Fragen kontaktieren Sie
uns einfach.