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12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem
Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag entstehen.
13. Der Verlag liefert mit der Rechnung die entprechenden Belegseiten für jene Anzeigenkunden, die nicht im Verbreitungsgebiet ansässig
sind. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
14. Bei Kleinanzeigen mit Chiffre garantiert der Verlag die Verwahrung und zeitnahe Weitergabe. Eingehende Antworten werden 1 Woche
gesammelt und dann weitergeleitet. Eine zwischenzeitliche Abholung durch den Auftraggeber ist ohne Erstattung der Gebühr für Ciffre mit
Zusendung möglich. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Kleinanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Dem Verlag
kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-,
Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme
und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten
übernimmt.
15. Wertvolle Unterlagen (z.B. Fotos, Dokumente etc.) sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren
geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers – auch bei Nicht-Kaufleuten – im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
Sitz des Verlages vereinbart.
Ergänzende Bedingungen
EB1) Änderungen der Anzeigen-Preisliste treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
EB2) Annahmestellen, die im Auftrag des Verlages handeln, werden verpflichtet, sich in ihren Angeboten und Abrechnungen mit den
Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch
teilweise weitergegeben werden.
AGB - Seite 3
So transparent wie möglich...
Unsere AGB’s sollen verständlich
sein.
Es ist sicher hilfreich sich diese vor
Beginn, aber auch bei einer bereits
bestehenden Geschäftsbeziehung
durchzulesen. Das kann vorab Miss-
verständnisse und späteren Ärger
wirkungsvoll vermeiden.
Die AGB’s liegen auch in den
Räumen des Unstrut-Verlages aus
und sind somit schnell zur Hand,
wenn einmal Unklarheiten entstehen
sollten.
Bei Fragen kontaktieren Sie
uns einfach.