© 2005 - 2023 Unstrut-Verlag Wiehe GmbH 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag entstehen. 13. Der Verlag liefert mit der Rechnung die entprechenden Belegseiten für jene Anzeigenkunden, die nicht im Verbreitungsgebiet ansässig sind. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 14. Bei Kleinanzeigen mit Chiffre garantiert der Verlag die Verwahrung und zeitnahe Weitergabe. Eingehende Antworten werden 1 Woche gesammelt und dann weitergeleitet. Eine zwischenzeitliche Abholung durch den Auftraggeber ist ohne Erstattung der Gebühr für Ciffre mit Zusendung möglich. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Kleinanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten übernimmt. 15. Wertvolle Unterlagen (z.B. Fotos, Dokumente etc.) sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. 16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers – auch bei Nicht-Kaufleuten – im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Ergänzende Bedingungen EB1) Änderungen der Anzeigen-Preisliste treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. EB2) Annahmestellen, die im Auftrag des Verlages handeln, werden verpflichtet, sich in ihren Angeboten und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
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Startseite Erscheinungstermine Verbreitungsgebiete Veranstaltungen Ihre Werbung HIER! Kleinanzeigen Kontakt Impressum AGB - Seite 3 So transparent wie möglich... Unsere AGB’s sollen verständlich  sein. Es ist sicher hilfreich sich diese vor  Beginn, aber auch bei einer bereits  bestehenden Geschäftsbeziehung  durchzulesen. Das kann vorab Miss-  verständnisse und späteren Ärger  wirkungsvoll vermeiden. Die AGB’s liegen auch in den  Räumen des Unstrut-Verlages aus  und sind somit schnell zur Hand,  wenn einmal Unklarheiten entstehen  sollten. Bei Fragen kontaktieren Sie  uns einfach.