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EB3) bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung von fertig gestellten Anzeigen und -texte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet
jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird
ein Text für Kleinanzeigen, Pressetexten oder Leserbriefen nach den Regeln der modifizierten Rechtschreibreform gesetzt.
Gewährleistungsansprüche bei dadurch bedingten Abweichungen vom vorgegebenen Anzeigentext sind ausgeschlossen.
EB4) Der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger
gesetzlicher Vorschriften entstehen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages oder Pressetextes verpflichtet sich der Auftraggeber, die
Kosten zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen
und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen
das Urheberrecht frei.
EB5) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine
Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen (Stehsätze genannt), wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung
der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
EB6) Bei Fließtextanzeigen besteht kein Anspruch auf Korrekturanischten, Belegexemplare oder Belegausschnitte, kann aber in
besonderen Fällen nach Absprache mit dem Verlag vereinbart werden.
EB7) Der Verlag behält sich vor, im Heimat-Echo erscheinende Anzeigen auch im Internet zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen.
EB8) Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und
Übermittlung von Druckunterlagen zurück führen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.
EB9) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von evtl.
Computerviren und anderen Schädlingen sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei
gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in
Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.
EB10) Für Farbanzeigen kann keine Garantie für die Farbtreue übernommen werden.
EB11) Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden an eine von diesem zu benennende e-mail-Adresse oder Faxnummer einen
Korrekturabzug der Anzeige zur Überprüfung. Scheitert die Übertragung wegen technischer Probleme, ist der Verlag zu einer Übermittlung
des Korrekturabzuges auf anderem Wege nicht verpflichtet. Bei Ausbleiben der Rückmeldung bis Anzeigenschluss gilt die Druckunterlage
als vom Kunden freigegeben. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadenersatz o. ä. wegen später gerügter Mängel sind
ausgeschlossen.
So transparent wie möglich...
Unsere AGB’s sollen verständlich
sein.
Es ist sicher hilfreich sich diese vor
Beginn, aber auch bei einer bereits
bestehenden Geschäftsbeziehung
durchzulesen. Das kann vorab Miss-
verständnisse und späteren Ärger
wirkungsvoll vermeiden.
Die AGB’s liegen auch in den
Räumen des Unstrut-Verlages aus
und sind somit schnell zur Hand,
wenn einmal Unklarheiten entstehen
sollten.
Bei Fragen kontaktieren Sie
uns einfach.
AGB - Seite 4